Sie suchen in Radebeul einen Rechtsanwalt zu Fragen des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften, des Stiftungsrechts oder Vereinsrechts? – Dann berate ich Sie gerne!
Bei folgenden Vorhaben bin ich Ihnen gerne behilflich
- Gründung von Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen
- Ermittlung der Ziele der Gründer
- Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen
Das Gesellschaftsrecht regelt den vertragsmäßigen Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem erlaubten, gemeinsamen Zweck. Hierbei kommen je nach Zielstellungen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereine in Betracht. Die Wahl der richtigen Rechtsform und die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages/der Satzung ist entscheidend für das Erreichen der Ziele der Gründer und des Erfolges der Gesellschaft.
Als zertifizierter Stiftungsberater prüfe ich die Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit, der Abgrenzung des Zweckbetriebes zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und begleite Sie bei der Gründung und gegebenenfalls staatlichen Anerkennung.
Die Beratung und Begleitung der hierfür notwendigen Schritte durch einen sachkundigen Rechtsanwalt ist dabei Voraussetzung für Ihren Erfolg.